Weitere Entscheidung unten: VerfGH Saarland, 04.02.2009

Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 08.09.2008 - Lv 9/08 e.A.   

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https://dejure.org/2008,27518
VerfGH Saarland, 08.09.2008 - Lv 9/08 e.A. (https://dejure.org/2008,27518)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 08.09.2008 - Lv 9/08 e.A. (https://dejure.org/2008,27518)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 08. September 2008 - Lv 9/08 e.A. (https://dejure.org/2008,27518)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer Teilnahme an einem Schullandheimaufenthalt als Mittel der Gefahrenabwehr

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluß von Schulveranstaltungen - Ausschluss von einer Klassenfahrt bei seelischer Behinderung durch Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Saarland, 05.12.2003 - Lv 7/03
    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.09.2008 - Lv 9/08
    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).

    Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (SVerfGH, Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.).

  • VerfGH Saarland, 04.09.2007 - Lv 11/07
    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.09.2008 - Lv 9/08
    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).

    Die Nachteile, die dem Antragsteller drohen und die die Abwägung einzustellen sind, müssen allerdings, um den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof zu rechtfertigen, nach der Konzeption des § 23 Abs. 1 VerfGHG von einem solchen Gewicht sein, dass sie drohender Gewalt oder wichtigen und dringlichen Gründen des Gemeinwohls vergleichbar sind (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.).

  • VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02

    Beiziehung eines Rechtsbeistandes in einem Verfahren eines

    Auszug aus VerfGH Saarland, 08.09.2008 - Lv 9/08
    Vielmehr sind lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.; Beschl. v. 5.12.2003 - Lv 7/03 e.A.; Beschl. v. 10.1.2003 - Lv 6/02 e.A.).
  • VerfGH Saarland, 08.01.2015 - Lv 12/14
    den des Gemeinwohls" vergleichbar sind (VerfGH Beschluss vom 04.09.2007 - Lv 11/07 e.A. - Beschluss vom 08.09.2008 - Lv 9/08 e.A. -).
  • VerfGH Saarland, 24.08.2011 - Lv 14/11
    Vielmehr sind - wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, oder wenn er umgekehrt nicht offensichtlich zulässig und begründet ist - lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt außer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH in st. Rspr. zuletzt Beschl. v. 8.9.2008, Lv 9/08 e.A.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 04.02.2009 - Lv 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34854
VerfGH Saarland, 04.02.2009 - Lv 9/08 (https://dejure.org/2009,34854)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 04.02.2009 - Lv 9/08 (https://dejure.org/2009,34854)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - Lv 9/08 (https://dejure.org/2009,34854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlenden Rechtschutzbedürfnisses im Hinblick auf eine erforderliche Beschreitung und Erschöpfung des Rechtswegs

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlenden Rechtschutzbedürfnisses im Hinblick auf eine erforderliche Beschreitung und Erschöpfung des Rechtswegs

  • verfassungsgerichtshof-saarland.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 04.02.2009 - Lv 9/08
    Daraus folgt, dass auch die Beschreitung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten ist, wenn damit die Möglichkeit einer umfassenden Prüfung der geltend gemachten Rechtsverstöße einschließlich der gerügten Grundrechtsverletzungen gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1979 - 1 BvR 1290/85 in: E 79, 275 ff., 279 m.w.N.).
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